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Gesetzliche Bestimmungen

1. Abnahmebescheinigung

Bei der Aufstellung des Kamin/Ofens müssen die landesbaurechtlichen und ggf. spezielle kommunale Vorschriften Beachtung finden. Vor Inbetriebnahme Ihres Kamin/Ofens muss die ordnungsgemäße Aufstellung, wie bei jeder anderen häuslichen Feuerstätte, durch Ihren Schornsteinfegermeister bestätigt werden. Abnahmebescheinigung!

2. Schornsteinzug

Voraussetzung für eine gute Funktion des Kamin/Ofens ist die Eignung des Schornsteins (Mindestquerschnitt, wirksame Schornsteinhöhe, Kaminzug u. a.), die nach DIN 18160 sowie nach DIN 4705, Teil 2 und 3 beurteilt wird. Lassen Sie sich auch deshalb unbedingt vor Aufstellung des Kamin/Ofens durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten und den Kaminzug prüfen bzw. messen. Als Faustregel kann man sagen, dass der innere Schornsteinquerschnitt dem Querschnitt der Rauchrohre zzgl. max. 20% entsprechen muss, der Mindestschornsteinquerschnitt jedoch dem inneren Querschnitt des Rauchrohrstutzens am Kamin/Ofen. Bei einem Rauchrohrdurchmesser (RD) von ... sollte der Schornsteindurchmesser (SD) sein:

RD 150mm = SD min. 135 - SD max. 210mm

RD 180mm = SD min. 150 - SD max. 210mm

3. Bauarten

In der DIN 18891 werden zwei verschiedene Abnahmemöglichkeiten der Kamin/Öfen durch den Schornsteinfegermeister dargestellt:

Bauart 1: Kamine/Öfen der Bauart 1 werden als "Öfen" abgenommen und dürfen nur geschlossen betrieben werden. Sie können zusammen mit anderen Öfen an einem Schornstein angeschlossen werden.

Bauart 2: Kamine/Öfen der Bauart 2 können alternativ mit geschlossenen oder offener Feuerraumtür betrieben werden. Sie benötigen durch ihre Feuerungseigenschaft als "offener Kamin" auf jeden Fall einen eigenen Schornstein.

4. Sicherheitsabstände

Je nach Konstruktion des gewählten Kamin/Ofens sind Mindestabstände zu Wänden, Möbeln und anderen brennbaren Materialien einzuhalten. Von einwandigen Metallteilen, wie z. B. der Kochplatte, den Rauchrohren usw. muss ein Mindestabstand von 40cm eingehalten werden. Vom offenen Feuerraum, den Glastüren usw. ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100cm einzuhalten.

5. Fussbodenschutz

Wird Ihr Kaminofen nicht auf feuerfestem Untergrund aufgestellt, so ist er auf eine Feuerschutz-Bodenplatte zu stellen, die

- nach vorne: vom Stehrost (Holzfangstab) aus gemessen den Boden mindestens 50cm vor dem Kaminofen abdeckt. Gefordert werden könnte: Höhe des Feuerraumbodens + 30cm!

- zur Seite: von der Innenkante des Feuerraums aus gemessen mindestens jeweils 30cm neben dem Kaminofen abdeckt Gefordert werden könnte: Höhe des Feuerraumbodens + 20cm!

6. Rauchrohranschluss

Kamine/Öfen sollten wegen der besseren Zugeigenschaften mit dem oberen Rauchrohr-Set (Top-Anschluss) angeschlossen werden. Das senkrecht geführte Rohrstück, die sogenannte "Anlaufstrecke" verbessert die Thermik und ist bei geringem Kaminzug besonders wichtig. Bitte beachten Sie, dass in der Übergangsjahreszeit bei Außentemperaturen von über 15º C Zugstörungen im Schornstein entstehen können. Achten Sie bitte auch darauf, dass das Rauchrohr auf keinen Fall in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragt.

7. Rauchrohre

Rauchrohre für Kamine/Öfen müssen solide und dauerhaft sein, um Schäden durch Undichtigkeiten im Rohrsystem zu vermeiden. Neben der Materialstärke (mind. 2mm stark!) sind Passgenauigkeit und Dichtigkeit der Rohre besonders wichtig.

 

Anmerkung

Feuerungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungs- und abnahmepflichtig!

Es ist daher notwendig, jedes Objekt unter Würdigung der jeweils individuellen örtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten im Planungsstadium im Detail dem Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen. Die übrigen Angaben gegebenen Hinweise und Darstellungen dieser Homepage erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit für eine bestimmte Anlage.

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